Schweinepest
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Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen im
Rhein-Sieg-Kreis (Seuchenrestriktionsgebiete)

Erlegtes Schwarzwild / Antikörpertiter

Zeitraum 01.04.2010 – 31.03.2011 (Jagdjahr 2010/2011)

 

 Stadt/Gemeinde

erl. Schwarzwild

Ak-Titer

Virusnachweise

Bad Honnef

110

55,7 %

0

Eitorf

125

47,9 %

0

Hennef

275

40,5 %

0

Königswinter

254

44,1 %

0

Lohmar

167

64,8 %

0

Much

 96

44,9 %

0

Neunkirchen-S.

 55

49,0 %

0

Ruppichteroth

265

47,9 %

0

Siegburg

 30

55,2 %

0

St.Augustin

 36

37,1 %

0

Troisdorf

247

59,8 %

0

Windeck

154

44,9 %

0

RSK,gesamt (inkl
ehem. Impfgebiete)


2033


47,3 %


0

 

Anmerkungen :

Gegenüber dem Jagdjahr 2009/2010 (1027 erlegte Tiere) liegt eine deutliche Streckensteigerung vor.

Von den 2033 Wildschweinen wurden 1984 erlegt, 15 wurden tot aufgefunden und 34 starben im Straßenverkehr bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen.

Bei keinem Tier wurde der Erreger der Schweinepest nachgewiesen. Der letzte Nachweis erfolgte im Juli 2009 (Frischling aus der Gemeinde Much )

Der Antikörpertiter ist rückläufig und sollte durch die Fortführung der Impfung in allen Städten und Gemeinden des Kreises wieder auf deutlich über 50 % gesteigert werden.

Das Veterinäramt

 

 

 

 

 

 

 

Wildsammelstellen . . . mehr ...

 

Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen
im Rhein-Sieg-Kreis

Erlegtes Schwarzwild / Entwicklung Antikörpertiter

       Zeitraum 15.03.2009 bis 15.06.2009

Dr. Klaus Mann
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stand : 16.06.2009

 

  

Stadt/Gemeinde

erlegtes Schwarzwild

Ak-Titer

Anzahl pos. Fälle 2009

Bad Honnef

26 (48)

76,9 % (48,9%)

 

Eitorf

28 (44)

69,2 % (53,6%)

1

Hennef

37 (76)

72,2 % (64,7%)

12

Königswinter

53 (86)

60,4 % (42,7%)

2

Lohmar

19 (28)

100 % (70,8%)

4

Much

16 (22)

86,7 % (66,7%)

2

Neunkirchen-S.

7  (16)

14,3 % (42,8%)

1

Ruppichteroth

34 (55)

82,4 % (55,6%)

1

Siegburg

16 (24)

40,0 % (26,1%)

 

St-Augustin

2  (4)

0,0 %  (0%)

 

Troisdorf

21 (31)

68,4 % (51,7%)

 

Windeck

35 (58)

85,7 % (57,1%)

 

in Klammern : Zeitraum 01.01.2009 bis 15.06.2009

 

Erlegt seit 01.01.2009 : 492 Stück Schwarzwild

Ak-Titer : 51,7 % ( gesamt Rhein-Sieg-Kreis)

 

 

 

 

 

Tierseuchenbekämpfung;
hier: Schweinepest bei Wildschweinen

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
23.01.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines am 23.01.2009 amtlich festgestellten Ausbruchs der Schweinepest bei Wildschweinen im Rhein-Sieg-Kreis, wurde mit Datum vom 23.01.2009 im Rahmen einer Tierseuchen-Allgemeinverfügung, ergänzend zu meiner Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 09.01.2009 weitere Teile des Rhein-Sieg-Kreises zum Gefährdeten Bezirk erklärt. Dieser umfasst nunmehr nahezu den gesamten rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis mit Ausnahme der Gemeinde Windeck sowie Teilen der Gemeinden Ruppichteroth und Much, so dass zwischenzeitlich auch Ihr Jagdbezirk in den Gefährdeten Bezirk fällt.

Für den Gefährdeten Bezirk gilt:

Alle erlegten Wildschweine können bis zur Errichtung einer Wildsammelstelle bei Ihnen zu Hause kühl gelagert werden. Von jedem erlegten Wildschwein sind eine Blutprobe, sowie ein Teil einer Niere oder ein Teil der Milz als Verdachtsprobe meinem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuzuleiten (siehe Merkblatt). Das geschossene Wildschwein ist bis zur Bekanntgabe der Untersuchungs-ergebnisse in der Kühlvorrichtung zu belassen. Das Wildbret gilt für die Dauer der Untersuchung als amtlich sichergestellt.

Erst nach telefonischer Bekanntgabe des negativen Untersuchungsergebnisses durch das hiesige Veterinäramt kann der Wildkörper verwertet werden. Die Aufbrüche sind unschädlich zu beseitigen.

Für alle Bezirke/Gebiete gilt:

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist dem Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unverzüglich unter Angabe des Fundortes anzuzeigen. Das Wildschwein wird von hieraus zur virologischen und serologischen Untersuchung auf Schweinepest dem Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper, Deutscher Ring 100, 47798 Krefeld zugeleitet.

Darüber hinaus weise ich auf folgendes hin:

Im Gefährdeten Bezirk wird in den nächsten beiden Jahren durch Immunisierung (Impfung) der Wildschweine und durch ein umfangreiches Paket an Restriktionen, welche die schweinehaltende Landwirtschaft und auch die Jagd betreffen, einem weiteren Ausbreiten der Schweinepest entgegengewirkt.

Im Auftrag

gez.
Dr. von den Driesch
Ltd. Kreisveterinärdirektor

 

 

 

Zum download:

 

 

 

Europäische Schweinepest

Schweinepest bei Wildschweinen
Die Ursachen der Seuche
Wie kann man sie erkennen?
Wie kann sie getilgt werden?
Hilft eine Impfung?

 

Schweinepest bei Wildschweinen

Die Schweinepest, eine durch ein Virus verursachte Seuche, kann bei ihrem Auftreten die Jagd auf Schwarzwild in einer Region über lange Zeit erheblich beeinträchtigen. Die folgenden Informationen sollen dem Jagdausübungsberechtigten helfen, der Einschleppung der Seuche vorzubeugen, sie im Fall des Auftretens schnell zu erkennen und es ihm ermöglichen, sie zusammen mit den zuständigen Behörden erfolgreich zu tilgen.

 

Die Ursachen der Seuche

Seit Anfang der 90er Jahre tritt klassische Schweinepest wieder bei Wildschweinen in Deutschland auf und hat mittlerweile fünf Bundesländer erfasst. Dabei zeigen Unterschiede zwischen einzelnen Virusstämmen, dass das Geschehen nicht auf einen einzigen Herd zurückzuführen ist. Das heißt, es gab in diesem Jahrzehnt verschiedene, voneinander unabhängige Seucheneinschleppungen in die deutsche Wildschweinepopulation.

Neuausbrüche sind oft auf infizierte Abfälle zurückzuführen, zu denen das Schwarzwild Zugang hatte. Quellen dafür könnten illegale Deponien oder Abfallbehälter sein, aber auch die unerlaubte Verwendung von Speiseresten an Kirrungen oder die Beschickung von Luderplätzen mit Abfällen von infizierten Wild- oder Hausschweinen, in denen das Schweinepestvirus vor allem an kühlen und dunklen Orten mehrere Wochen überlebensfähig bleiben kann.

Weil das Virus von Wild- auf Hausschweine und auch umgekehrt übertragbar ist, kann eine wirksame Bekämpfung der Seuche nur durch Mithilfe der Jäger erfolgreich sein.

Was ist zur Vermeidung von Infektionen zu beachten?
Keine Speise- oder Schlachtabfälle und keinen Schwarzwildaufbruch für Kirrungen oder Luderplätze verwenden!
Auf sichere Beseitigung der Abfälle insbesondere von Rast-, Park- und Campingplätzen in den Revieren achten!

 

Wie kann man sie erkennen?

Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Seuche. Bereits über den Verdacht muss der zuständige Amtstierarzt unverzüglich informiert werden, um im Ernstfall frühzeitig mit der Bekämpfung beginnen zu können. Daher ist das rechtzeitige Erkennen der Seuche von größter Bedeutung. Das aber kann nur mit Hilfe der Jäger erfolgreich funktionieren, denn ihnen fallen zuerst Veränderungen am Wild auf. Bei Todesfällen insbesondere von Frischlingen und Überläufern, bei verminderten Fluchtreflexen und Lähmungen (solche Tiere können u. U. auch eher Verkehrsunfällen zum Opfer fallen) oder bei abweichenden Befunden beim Aufbrechen - vor allem starke Blutungen in den Nieren, in der Blase, auf dem Kehldeckel und im Darm - besteht Verdacht auf Schweinepest. Das verdächtige Stück Wild und der Aufbruch sind bis zur endgültigen Abklärung sicher zu verwahren.

Mit einer solchen Situation können Sie täglich konfrontiert werden, denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns leider gelehrt, dass Schweinepest bei Wildschweinen überall in Deutschland auftreten kann.

Bitte denken Sie immer daran:
Wenn der Erreger bereits eingeschleppt wurde, breitet er sich auch im Revier aus. Es nützt also gar nichts, einen Verdacht "verschwinden zu lassen" in der Hoffnung, es werde schon nichts passieren. Im Gegenteil: Durch Verschweigen trägt man zur unkontrollierten Verbreitung der Seuche bei!

Die Veterinärbehörden führen auch Vorbeugeuntersuchungen bei Wildschweinen zum rechtzeitigen Erkennen der Schweinepest durch. Bitte, unterstützen Sie diese Maßnahmen nach besten Kräften; sie sind ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsüberwachung des Schwarzwildes!


 

Wie kann sie getilgt werden?

Wenn es zum Ausbruch der Seuche bei Wildschweinen gekommen ist, wird die Tilgung in der Regel zu einer aufwändigen und langwierigen Angelegenheit. Von den Veterinärbehörden werden dazu das infizierte Gebiet, der sog. "gefährdete Bezirk" sowie ein Überwachungsgebiet festgelegt und konkrete Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Darüber werden die Revierinhaber informiert.

Ziel ist es, die Verbreitung der Seuche aus dem Ursprungsgebiet heraus zu verhindern und dort die Infektionskette abreißen zu lassen. Das aber erfordert, die Zahl der empfänglichen Tiere deutlich zu verringern.

Bitte beachten Sie:
Als gefährlichste Altersgruppe bei der Seuchenverbreitung gelten Jungtiere und hier wieder die Frischlinge unter 10 Kilogramm Körpergewicht. Jungtiere infizieren sich bereits mit sehr kleinen Virusmengen, erfahren eine starke Virusvermehrung im Organismus und sind damit Anlass für eine massive Erregerstreuung im Revier.
Ältere Tiere, die mit dem Erreger Kontakt hatten und nicht verendet sind, wurden lebenslang immun, sind also keine empfänglichen Tiere mehr.

Für die Jagdausübung im Seuchenfall hat das folgende Konsequenzen:
Die Zahl der empfänglichen Tiere ist vor allem durch das Erlegen von Jungtieren zu reduzieren!
Die Gesamtstrecke in betroffenen Revieren sollte daher mindestens zu 70 Prozent aus Frischlingen (noch nicht einjährigen Stücken) und zu 15 bis 20 Prozent aus Überläufern (einjährigen Stücken) bestehen. Als Ausnahmemöglichkeit sei auch auf den waidgerechten Fallenfang von Frischlingen in Seuchengebieten ( genehmigungspflichtig!) hingewiesen. Bei der Entscheidung über die Art der Bejagung sollte man stets bedenken: Je eher die Seuche in einer Region getilgt wird, umso früher können wieder gesunde Bestände heranwachsen und umso weniger Tiere müssen qualvoll an der Schweinepest sterben.
Die Jagd darf dabei nicht zum Versprengen oder zur Störung des Sozialgefüges der Rotten führen!
Darum müssen vor allem Leit- und führende Bachen geschont werden. Innerhalb der ersten 6 Monate nach einem Seuchenausbruch sollte auf Drück- oder Treibjagden ganz verzichtet werden; es müssen vor allem Ansitzjagden durchgeführt werden. Kirrungen können helfen, das Wild am Standort zu halten. Es wird empfohlen, revierübergreifend die erforderlichen Aktivitäten zu beraten und abzustimmen.

Dabei gelten folgende Leitsätze für die Jagd:
Alle Jagdarten meiden, die zu großen Aktionsräumen und Versprengungen der Sauen führen!
Noch nicht einjährige Stücke im Rahmen der Einzeljagd bei jeder sich bietenden Gelegenheit bejagen!
Soweit möglich, Ablenkungsfütterungen zur Ortsbindung einzelner Schwarzwildfamilien anlegen (genehmigungspflichtig)!
In gefährdeten Bezirken verwendete Ausrüstungen, insbesondere Stiefel und Kleidung, erst nach Reinigung und, soweit möglich, Desinfektion außerhalb des Bezirkes wieder nutzen!
Jagdhunde frühestens nach einer Woche wieder frei jagen lassen!
Erlegte Virusträger sind sicher aus dem Verkehr zu ziehen, jede Erregerstreuung im Revier ist zu vermeiden!
In "gefährdeten Bezirken" sind alle erlegten Wildschweine einschließlich Aufbruch zu sammeln und einer labordiagnostischen Untersuchung zu unterziehen. Virushaltige Tierkörper und der entsprechende Aufbruch müssen vernichtet werden! Aus gleichem Grund sollte in anderen Risikogebieten der Schwarzwildaufbruch gesammelt und in Tierkörperbeseitigungsanstalten unschädlich beseitigt oder für Tiere unerreichbar vergraben werden. In festgelegten Überwachungsgebieten bestimmt die zuständige Behörde das Verfahren. Werden diese Regeln nicht ausreichend beachtet, kann es schnell zu Virusverbreitungen auch in Hausschweinebestände kommen, wie die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben. Grundsätzlich sollte jeder, der Kontakt zu Hausschweinen hat, in Revieren mit Schweinepest nicht zur Jagd gehen!

 

Hilft eine Impfung?

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob nicht ein schneller Einsatz der Impfung geeignet wäre, die Seuche zu tilgen. Dazu Folgendes:

Die Impfung von Wildschweinen gegen Schweinepest ist noch im Versuchsstadium und nach EU-Recht noch nicht allgemein zugelassen. Zur Zeit werden unter wissenschaftlicher Leitung durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere Feldversuche durchgeführt.
Die Impfung ist immer nur ein zusätzliches Instrument bei der Seuchenbekämpfung und kann ohne begleitende jagdliche sowie seuchenhygienische Maßnahmen nur wenig bewirken.

Was haben wir aus den bisherigen Impfversuchen gelernt?

Richtig angewandt kann die Impfung helfen, die Zahl der gegen die Seuche geschützten Stücke deutlich zu erhöhen und damit die der empfänglichen Tiere zu reduzieren.
Die Impfung wird richtig angewandt, wenn
in Abhängigkeit von der Seuchenlage, den jeweiligen Biotop- und Äsungsverhältnissen sowie der Wilddichte eine spezifische, wissenschaftlich fundierte Strategie für jede zur Impfung vorgesehene Region entwickelt wird, denn es gibt kein einfach anzuwendendes Impfrezept, und wenn
die erforderlichen jagdlichen Maßnahmen, insbesondere der Jungtierabschuss, entsprechend angewandt werden und die Jäger die Vorbereitung der Impfung sowie die Ausbringung der Impfstoff-Köder unterstützen.

Klassische Schweinepest bei Schwarzwild ist eine Herausforderung für die Jägerschaft! Trotz der damit verbundenen Probleme gibt es genügend Möglichkeiten, die Seuche in einem überschaubaren Zeitraum erfolgreich dann zu bekämpfen, wenn sich jagdliches Engagement und Wissen um biologische Zusammenhänge verbinden.

Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft