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Rheinbacher Vereinbarung
zwichen
Kreisjägerschaft Bonn/Rhein-Sieg e.V. (Gründer)
Jägerschaft Bonn e.V., Jägerschaft Sieg e.V. (Gründer)
Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Rhein-Sieg e.V. (NABU Rhein-Sieg) (Gründer)
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband Bonn-Rhein-Sieg e.V. (Gründer)
Vogelfreunde Rheinbach, Verein für Natur- und Umweltschutz e.V. (Gründer)
Diese Verbände beschließen die "Rheinbacher Vereinbarung" über die Zusammenarbeit für den Naturschutz auf dem Gebiet des Rhein-Sieg Kreises.
Dieser Vereinbarung liegen die folgenden Absichten zugrunde.
Ziel des Naturschutzes ist die Erhaltung und Entwicklung der wildlebenden bwz. -wachsenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer Artenvielfalt. Das bedeutet Schutz der Arten in einer umweltschonend zu nutzenden Kulturlandschaft.
Die Partner der Vereinbarung sind der Überzeugung, daß der Naturschutz in der Kulturlandschaft unserer Industriegesellschaft nur erfolgreich sein kann durch effektive Zusammenarbeit und konstuktiven Dialog aller an Natur- und Umweltschutz aktiv interessierten Kräfte, der auch das Ringen um den richtigen Weg einschließt.
Leitgedanke der Zusammenarbeit ist die Förderung einer nachhaltigen und pflegerischen Nutzung der Naturgüter und einer ökologisch und biologisch geprägten Ausübung der Jagd. Das bedeutet, daß die Lebensgrundlagen aller wildlebenden Tiere, also auch des Wildes, zu pflegen und zu sichern sind. Dies erfordert Biotophege, Biotopschutz und Biotopverbesserung zu betreiben, Lebensräume zu erhalten, zu gestalten oder auch zu schaffen und Artenschutz auszuüben.
Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes hat zum Ziel, gemiensame Auffassungen und gemeinsames Handeln der genannten Verbände und Vereine praktisch wirksam werden zu lassen. Deshalb vereinbaren die Partner folgendes:
1. Vorrangige Aufgabe der Vereinbarung ist es, sich bei der Lösung der Probleme des Naturschutzes im Rhein-Sieg-Kreis gegenseitig zu unterstützen. Es werden gemeinsame Aktionen für den Naturschutz im Rhein-Sieg-Kreis erarbeitet und durchgeführt.
2. Zur praktischen Durchführung der Zusammenarbeit wird ein Arbeitskreis gebildet. Die Partner benennen die jeweiligen Vertreter.
3. Der Arbeitskreis soll vordringlich zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gruppen beitragen und im Sinne der Zusammenarbeit Empfehlungen aussprechen und Anregungen geben. Zu seinen Aufgaben gehört auch, Anregungen auf dem Gebiete des Naturschutzes an die entspechenden Behörden und Institutionen des Rhein-Sieg-Kreises, seine Städte und Gemeinden, sowie an andere Institutionen, die sich mit Naturschutz befassen, heranzutragen.
4. Die Vereinbarung ist für weitere Partner offfen, deren Aufnahme bedarf der Einstimmigkeit.
5. Die Vereinbarung gilt für unbestimmte Zeit. Das Ausscheiden eines Partners hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Vereinbarung für die verbleibenden Partner.
Rheinbach, den 3. Juli 1995
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