Leitfaden
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Mein Leitfaden für die Jägerprüfung

Oktober

1. Ich habe das 15. Lebensjahr vollendet 
2. Mein Wohnsitz liegt innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises
3. Wenn nein, bitte mit der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e. V. oder der Unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen.
4. Ich habe meine Anmeldung zum Jungjägerlehrgang bei der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e. V. eingereicht
5. Ich habe meine Lehrgangsgebühren überwiesen/bezahlt
6. Ich habe meine/n Teilnehmerkarte/Lehrgangsausweis erhalten

Januar

1. Mein polizeiliches Führungszeugnis habe ich bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt – es darf
  nicht älter  als sechs Monate sein 
2. Ich habe meinen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
   eingereicht.
3. Ich habe meinen Peltor-Gehörschutz (Begrüßungsgeschenk des LJV) erhalten

Mai (auch direkt nach der bestandener Jägerprüfung)

1. Mit der Bescheinigung der bestandenen Jägerprüfung gehe ich zur Versicherungsbüro meiner Wahl und schliesse eine
   Jagdhaftpflichtversicherung ab (am Besten für 3 Jahre)
2. Mit dem Prüfungszeugnis, einem Passfoto und der Versicherungsbescheinigung gehe ich zu der für mich zuständigen
   Unteren Jagdbehörde und beantrage einen 3jährigen Jagdschein (bzw einen 1jähigen) den ich sofort
   nach dem Bezahlen ausgehändigt bekomme.

 
Fragen an die Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e. V. Ansprechpartnerin Andrea Maria Fischer

Fragen an die Untere Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises: 02241 132660